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Messstellenbetreiberrahmenvertrag

Dieser Vertrag regelt die Voraussetzungen sowie die Rechte und Pflichten zur Durchführung des Messstellenbetriebs i. S. d. § 3 Nr.26b EnWG und gegebenenfalls der Messung i. S. d. § 3 Nr.26c EnWG durch einen vom Anschlussnutzer beauftragten Messstellenbetreiber im Netzgebiet des Netzbetreibers.

Verfahrensweise zur Rücksendung von Zählern

Kommt es zum Ausbau der bisherigen Messeinrichtung im Sinne der Ziffer 6.3 des Messstellenbetreiberrahmenvertrages, bitten wir Sie, diese inklusive der dazugehörigen Montagebelege an folgende Adresse zu schicken:

Ausgebaute SLP-Geräte senden Sie bitte an:

CTDI Solutions GmbH, Jerry-Parsons-Straße 1, 37176 Nörten-Hardenberg

Ausgebaute RLM-Geräte senden Sie bitte an:

Energienetze Bayern GmbH
Geb. 2 - Zählertechnik
Dr.-Bergmeister-Str. 20 
85276 Pfaffenhofen

Des Weiteren bitten wir Sie, bei Anlieferung einen Lieferschein mit Aufführung der Serialnummern beizufügen sowie die Verpackungen als „Fremder Messstellenbetreiber Energienetze Bayern GmbH“ zu kennzeichnen.