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Unternehmen
Erfahren Sie mehr über die Energienetze Bayern GmbH und die Elektrizitäts- und Gasversorgung in unserem Netzgebiet.
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Bilaterale Vereinbarungen
Folgende Möglichkeiten bietet die Energienetze Bayern GmbH allen relevanten Netznutzern an:
Netznutzungsvertrag
Netznutzungsvertrag für den Netzzugang nach § 20 EnWG
Anschlussnutzungsvertrag
Rechte und Pflichten, die sich aus der Belieferung über diesen Anschluss und dessen Nutzung zur Entnahme von Elektrizität ergeben
Messstellenbetreiberrahmenvertrag
Dieser Vertrag regelt die Voraussetzungen sowie die Rechte und Pflichten zur Durchführung des Messstellenbetriebs i. S. d. § 3 Nr.26b EnWG und gegebenenfalls der Messung i. S. d. § 3 Nr.26c EnWG
Technische Mindestanforderungen
Messstellenbetreibern nach § 21 b Abs. 3 EnWG sicherzustellen
Erlaubnisschein für Versorger im Sinne des Stromsteuergesetzes
Der Inhaber ist berechtigt, als Versorger im Sinne des Stromsteuergesetzes Strom zu leisten.
EDIFACT-Zertifikat
Merkblatt Eigenleistung Strom
Arbeitsablauf, Ausführungstermin und vieles mehr