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Unternehmen
Erfahren Sie mehr über die Energienetze Bayern GmbH und die Elektrizitäts- und Gasversorgung in unserem Netzgebiet.
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Folgende Möglichkeiten bietet die Energienetze Bayern GmbH allen relevanten Netznutzern an:
Netznutzungsvertrag für den Netzzugang nach § 20 EnWG
Rechte und Pflichten, die sich aus der Belieferung über diesen Anschluss und dessen Nutzung zur Entnahme von Elektrizität ergeben
Dieser Vertrag regelt die Voraussetzungen sowie die Rechte und Pflichten zur Durchführung des Messstellenbetriebs i. S. d. § 3 Nr.26b EnWG und gegebenenfalls der Messung i. S. d. § 3 Nr.26c EnWG
Messstellenbetreibern nach § 21 b Abs. 3 EnWG sicherzustellen
Der Inhaber ist berechtigt, als Versorger im Sinne des Stromsteuergesetzes Strom zu leisten.