Erlaubnisschein für Versorger im Sinne des Stromsteuergesetzes
Erlaubnisschein über das Recht zur Entnahme von steuerbegünstigtem Strom
Der Inhaber ist berechtigt, als Versorger im Sinne des Stromsteuergesetzes Strom zu leisten.
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Der Inhaber ist berechtigt, als Versorger im Sinne des Stromsteuergesetzes Strom zu leisten.